X-Pferd – die E-Rechnungslösung
X-Pferd
die E-Rechnungslösung
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Lizenzbedingungen

Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

für die Softwareprodukte „X-Pferd“ und „W-Pferd“

ABBR-GmbH
Hans-Böckler-Straße 3
93142 Maxhütte-Haidhof

§ 1 Vertragsgegenstand

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („EULA“) regelt die Nutzung der Softwareprodukte „X-Pferd“ und „W-Pferd“ durch den Lizenznehmer.

Mit dem Download der Software, der Aktivierung einer Lizenz oder dem Erwerb eines Lizenzschlüssels kommt ein Lizenzvertrag zwischen dem Lizenznehmer und der ABBR-GmbH zustande.

X-Pferd und W-Pferd unterstützen den Lizenznehmer bei der Erstellung, Verarbeitung und Ausgabe elektronischer Rechnungen, insbesondere in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD sowie als PDF.

§ 2 Lizenzgewährung

Die ABBR-GmbH räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der jeweils erworbenen Software ein.

Eine erworbene Lizenz berechtigt zur Installation, Aktivierung und Nutzung des jeweiligen Softwareprodukts auf einem Rechner.

Für die Nutzung auf mehreren Rechnern ist grundsätzlich für jeden Rechner eine eigene Lizenz erforderlich, soweit nicht ausdrücklich ein abweichender Lizenzumfang vereinbart wurde.

Die Lizenz wird zeitlich unbefristet gewährt, sofern beim Erwerb nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Ein Anspruch auf zukünftige Updates, neue Funktionen oder dauerhafte Kompatibilität mit späteren Versionen von Windows oder Microsoft Office ist damit nicht verbunden.

§ 3 Lizenzschlüssel und Aktivierung

Für die vollständige Nutzung von X-Pferd oder W-Pferd ist ein gültiger Lizenzschlüssel erforderlich.

Die Lizenz wird einmalig für den vorgesehenen Rechner aktiviert. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den Lizenzschlüssel vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Die Weitergabe, Veröffentlichung oder gemeinsame Nutzung eines Lizenzschlüssels durch mehrere nicht lizenzierte Nutzer oder Rechner ist unzulässig.

Ein Anspruch auf Übertragung einer bereits aktivierten Lizenz auf einen anderen Rechner besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder die ABBR-GmbH einer Übertragung im Einzelfall zustimmt.

§ 4 Testlizenz

Für X-Pferd und W-Pferd kann eine zeitlich begrenzte Testlizenz bereitgestellt werden. Die reguläre Testdauer beträgt 30 Tage, sofern bei Bereitstellung nicht ausdrücklich ein anderer Zeitraum genannt wird.

Die Testlizenz dient ausschließlich dazu, die Software vor dem Erwerb einer Vollversion zu prüfen.

Nach Ablauf des Testzeitraums endet das Nutzungsrecht der Testversion automatisch. Für eine weitere Nutzung ist der Erwerb und die Aktivierung einer Vollversion erforderlich.

Die wiederholte Anforderung von Testlizenzen mit dem Ziel, die kostenpflichtige Lizenzierung dauerhaft zu umgehen, ist unzulässig.

§ 5 Rechnungsvorlagen und Eingabedateien

5.1 X-Pferd

X-Pferd nutzt eine eigene technisch vorbereitete Excel-Datei. Eine beliebige eigene oder bereits vorhandene Excel-Rechnungsvorlage kann mit X-Pferd nicht verwendet werden.

Die ABBR-GmbH kann separat die Erstellung eines angepassten Exporttemplates anbieten. Dieses kann dazu dienen, die ausgegebene PDF optisch an einer bisherigen Rechnung des Kunden auszurichten.

Die bisherige Excel-Datei des Kunden wird dadurch weder technisch übernommen noch mit X-Pferd kompatibel gemacht.

5.2 W-Pferd

W-Pferd enthält eine technisch vorbereitete Word-Rechnungsvorlage. Der Lizenznehmer trägt die Rechnungsdaten in die dafür vorgesehenen Bereiche ein und kann sein eigenes Firmenlogo einsetzen.

Aufbau, technische Struktur und Gestaltung der Vorlage sind festgelegt. Eine eigene, frei gestaltete oder bereits vorhandene Word-Datei kann mit W-Pferd nicht verwendet werden.

5.3 Veränderungen an Vorlagen

Der Lizenznehmer darf technisch relevante Bereiche, Zuordnungen, Steuerelemente oder Strukturen der bereitgestellten Vorlagen nicht in einer Weise verändern, die die Funktionsfähigkeit, Datenzuordnung oder Ausgabe der Software beeinträchtigen kann.

Für Fehler oder fehlerhafte Ausgaben, die durch Veränderungen an den bereitgestellten Vorlagen oder Dateien verursacht werden, übernimmt die ABBR-GmbH keine Verantwortung, soweit gesetzlich zulässig.

§ 6 Zweckbestimmung und Eigenverantwortung

X-Pferd und W-Pferd unterstützen den Lizenznehmer technisch bei der Erstellung und Ausgabe elektronischer Rechnungen. Die Software ersetzt keine steuerliche, rechtliche, buchhalterische oder fachliche Beratung.

Der Lizenznehmer bleibt verpflichtet, sämtliche erzeugten Rechnungen, Datenexporte und Dokumente vor dem Versand eigenverantwortlich zu prüfen. Dies betrifft insbesondere:

Die Verantwortung für die konkrete Verwendung, Übermittlung und Aufbewahrung der erzeugten Dateien verbleibt beim Lizenznehmer.

§ 7 Nutzungsbeschränkungen

Der Lizenznehmer ist insbesondere nicht berechtigt:

Zwingende gesetzliche Rechte des Lizenznehmers bleiben unberührt.

§ 8 Urheberrecht

Die Softwareprodukte X-Pferd und W-Pferd einschließlich Programmcode, Struktur, Benutzeroberfläche, Dokumentation, bereitgestellter Vorlagen und sonstiger Bestandteile sind urheberrechtlich geschützt.

Alle Rechte verbleiben bei der ABBR-GmbH beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern, soweit dem Lizenznehmer in dieser EULA nicht ausdrücklich Nutzungsrechte eingeräumt werden.

Durch den Erwerb einer Lizenz erhält der Lizenznehmer kein Eigentum an der Software, sondern ausschließlich das in dieser EULA beschriebene Nutzungsrecht.

§ 9 Updates und Weiterentwicklung

Die ABBR-GmbH ist berechtigt, X-Pferd und W-Pferd zu ändern, weiterzuentwickeln, technisch anzupassen oder einzustellen.

Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, Erweiterungen, Updates oder eine dauerhafte Anpassung an zukünftige gesetzliche, technische oder behördliche Anforderungen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Updates können Änderungen an Systemvoraussetzungen, Bedienung, Funktionsumfang oder unterstützten technischen Formaten enthalten.

§ 10 Gewährleistung und technische Voraussetzungen

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit diese nicht wirksam eingeschränkt oder ausgeschlossen werden können.

Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass sein Rechner, das Betriebssystem und die benötigte Microsoft-Office-Anwendung die technischen Voraussetzungen der jeweiligen Software erfüllen.

Eine Gewähr dafür, dass erzeugte elektronische Rechnungen in jedem Einzelfall von Behörden, Auftraggebern, Plattformen oder sonstigen Empfängersystemen akzeptiert oder fehlerfrei verarbeitet werden, wird nicht übernommen.

Dies gilt insbesondere für:

§ 11 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.

Der Lizenznehmer ist selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten in Rechnungen und sonstigen Dokumenten datenschutzkonform zu verarbeiten, zu speichern, zu übermitteln und aufzubewahren.

§ 12 Vertragsdauer und Beendigung

Das Nutzungsrecht an einer erworbenen Vollversion wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit eingeräumt, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bei einem schwerwiegenden oder wiederholten Verstoß gegen diese EULA kann die ABBR-GmbH das eingeräumte Nutzungsrecht widerrufen beziehungsweise den Lizenzvertrag außerordentlich kündigen.

Nach wirksamer Beendigung des Nutzungsrechts ist die weitere Nutzung der Software unzulässig. Vorhandene Installationen und unberechtigt zurückbehaltene Kopien sind zu entfernen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 13 Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten

Sofern der Lizenznehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Bei Verträgen über digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen.

Dies setzt insbesondere voraus, dass der Verbraucher ausdrücklich zustimmt, dass mit der Vertragsausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und bestätigt, dass er dadurch mit Beginn beziehungsweise vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verlieren kann.

Die gesetzlichen Verbraucherrechte bleiben im Übrigen unberührt.

§ 14 Drittanbieter- und Open-Source-Komponenten

X-Pferd und W-Pferd können Komponenten und Bibliotheken Dritter einschließlich Open-Source-Software verwenden.

Für diese Bestandteile gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen und Urheberrechtshinweise der betreffenden Rechteinhaber.

Die jeweils für das konkrete Softwareprodukt maßgeblichen Hinweise zu Drittanbieter-Komponenten und deren Lizenztexten werden innerhalb der Software, im Installationsumfang oder in einer beigefügten Dokumentation zugänglich gemacht.

Soweit Lizenzbedingungen einer Drittanbieter-Komponente weitergehende Rechte einräumen oder zusätzliche Pflichten begründen, gehen diese Bestimmungen für die betreffende Komponente vor.

§ 15 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Lizenznehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, Regensburg.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser EULA ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Oktober 2026